S+D Kunststoffrecycling - Im Grund 5 - 21435 Stelle

04174 66 94-0

info@s-d-kunst­stoff­recycling.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einkaufsbedingungen 2018-01-31

1. Allgemeines

1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Aufträge, auch zukünftige, ausschließlich. Abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten oder Nebenabreden werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Als Anerkennung gilt weder unterlassener Widerspruch noch Annahme der Ware oder deren Bezahlung.

1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebote und Bestellungen

2.1 Angebote sind für uns kostenlos.

2.2 Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie zumindest in Textform erfolgen. Die Annahme unserer Bestellung hat in gleicher Form innerhalb von zwei Wochen ab Zugang zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zum Widerruf berechtigt.

2.3 Alle Bedingungen, Spezifikationen, Normen und sonstige Unterlagen, die der Bestellung beigefügt oder darin benannt sind, sind Inhalt der Bestellung.

2.4 Der Lieferant hat die Bestellung und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten und vertraulich zu behandeln.

2.5 Wir können im Rahmen des Zumutbaren vom Lieferanten Änderungen des Liefergegenstandes verlangen. Der Lieferant hat die Änderungen in angemessener Frist umzusetzen. Über die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Mehr- und Minderkosten, sowie die Liefertermine sind einvernehmlich angemessene Regelungen zu treffen.


3. Liefer- und Leistungsumfang, Gefahrübergang

3.1 Der in der Bestellung angegebene Liefertermin und der Leistungsort sind verbindlich.

3.2 Um uns die erforderlichen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere die Schaffung von Lagerkapazitäten, zu ermöglichen, ist der Lieferant ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, von den in der Bestellung genannten Lieferterminen bzw. –zeiträumen abzuweichen. Dies gilt auch für eine vorzeitige Lieferung. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins bzw. –zeitraums ist die ordnungsgemäße Lieferung der Ware an den vereinbarten Leistungsort.

3.3 Der Lieferant hat in allen Schriftstücken, die sich auf unsere Bestellung beziehen, unsere Einkaufsbestätigungsnummer anzugeben. Sämtliche Versandpapiere sind ordnungsgemäß mit den von uns vorgeschriebenen Angaben zu versehen, insbesondere mit unserer Einkaufsbestätigungsnummer Für Gewichte sind die bei unserer Eingangskontrolle ermittelten Werte maßgeblich.

3.4 Die Lieferung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, auf Kosten des Verkäufers spesenfrei an die von uns angegebene Empfangsstelle.

3.5 Die Lieferung hat unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften über das Transport- und Frachtwesen in angemessener Lieferverpackung zu versenden. Die Verpackung ist im vereinbarten Kaufpreis inbegriffen. Soweit der Lieferant nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt er die Kosten des Rücktransports und der Verwertung.

3.6 Teillieferungen bedürfen unserer Zustimmung und sind als solche in den Versanddokumenten zu kennzeichnen.

3.7 Mehrlieferungen führen nicht zu einer stillschweigenden Vertragsänderung und sind nicht gesondert zu vergüten. Der Lieferant kann sie jederzeit auf seine Kosten zurückfordern. Auf unser Verlangen ist er zur unverzüglichen Rücknahme verpflichtet. In diesem Fall hat uns der Lieferant die im Zeitraum zwischen Zugang des Rücknahmeverlangens und der Abholung der Mehrlieferung entstandenen Lager- und Erhaltungskosten zu ersetzen. Ist die Lieferung für den Lieferanten ein Handelsgeschäft und ist der Lieferant mit der Rücknahme der Mehrlieferung in Verzug, können wir diese nach unserer Wahl auch entsprechend § 373 HGB verwerten.

3.8 Die Gefahr geht erst mit Abnahme durch unsere Empfangsstelle auf uns über.

3.9 Alle Ereignisse höherer Gewalt befreien den Lieferanten und uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Der betroffene hat unverzüglich den anderen Vertragspartner umfassend zu informieren und im Rahmen des Zumutbaren alles zu unternehmen, um die Auswirkung derartiger Ereignisse zu begrenzen. Der betroffene hat den anderen Vertragspartner unverzüglich über das Ende der Störung zu informieren. Falls durch das Ereignis die Leistung dauerhaft unmöglich wird, können der Lieferant oder wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch, wenn ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert.

Verkaufsbedingungen 2018-01-31

1. Allgemeines

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen oder Angebote, auch zukünftige, ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Nebenabreden werden nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Lieferung in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Angebote und Bestellungen

2.1. Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und – sollte keine Auftragsbestätigung versandt worden sein – jedenfalls mit der Lieferung mit dem Inhalt der Rechnung zustande.

2.2. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von 2 Wochen nach Eingang annehmen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk.

3.2. Die Preise schließen die von uns verwendete standardmäßige Verpackung mit ein, es sei denn wir weisen hierfür gesonderte Kosten aus. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde sämtliche sonstigen Nebenkosten, insbesondere zusätzliche Verpackung, Frachtkosten und Transportversicherung.

3.3. Für die Rechnungsstellung ist unsere Gewichtsfeststellung bei Lieferung maßgeblich.

3.4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; soweit sie anfällt, wird sie in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat die Zahlung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang der Zahlung an.

3.6. Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung, die unseren Anspruch gefährdet, oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden sind wir berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder alle bestehenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Erfüllt der Kunde die Forderungen nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist, sind wir zum Rücktritt von allen Verträgen berechtigt.

3.7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1. Liefertermine sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als „Lieferfrist“ bezeichnet sind.

4.2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk.

4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Wir können darüber hinaus im Falle eines schuldhaften Annahmeverzugs oder schuldhafter Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten, sofern darin eine Pflichtverletzung im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB zu sehen ist, den daraus entstehenden Schaden ersetzt verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4. Alle Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Leistungshindernisse, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls dadurch unsere Leistung dauerhaft unmöglich wird, können wir oder der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch, wenn ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert. Die Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

 

Für ein Angebot sprechen Sie die S+D-Kunststoff-Spezialisten gern an.